Entscheidungsgründe: Der bei der beklagten Gebietskrankenkasse pflichtversicherte Kläger unterzog sich am 1. 4. 1997 bei dem Facharzt für Urologie Dr. Reinhold P*****, bei dem es sich um einen Vertragsarzt der Beklagten handelt, einer Prostatauntersuchung. Der Arzt empfahl eine sogenannte PSA-Wertbestimmung und wies den Kläger darauf hin, daß diese Untersuchung bei Vertragslabors der Beklagten oder aber in dem mit der Beklagten nicht im Vertragsverhältnis stehenden "Speziallab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bei der Beklagten krankenversichert. In der Zeit vom Juni 1996 bis Juni 1997 ließ sie ihren mitversicherten Sohn Sebastian, geboren am 1. 9. 1986, bei Dr. Rainer E*, einem Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, behandeln. Dr. E* ist deutscher Staatsangehöriger mit Niederlassung in R*, Tirol. Er ist in die österreichische Ärzteliste eingetragen. Dr. E* legte über die kieferorthopädische Behandlung des Sohnes der Klägerin Honorarnote v... mehr lesen...
Norm: ÄrzteG §45 Abs4 ASVG §131 Abs1 ASVG §131 Abs5 ASVG §135 Abs1 ASVG §153 Abs3B?KUVG §59B?KUVG §63 Abs1 ÄrzteG § 45 gültig von 01.08.1996 bis 10.11.1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 169/1998 ÄrzteG § 45 gültig von 01.01.1994 bis 31.07.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 100/1994 ÄrzteG § 45 gültig von 01.01.... mehr lesen...