Begründung: Beide Beklagte sind Angestellte der klagenden Partei. Die Erstbeklagte war in der Zeit von Juli 1987 bis Jänner 1990 Sachbearbeiterin, die Zweitbeklagte ist seit 1.3.1981 Leiterin der Arbeitsgruppe "Fremdkassen-Leistungsgewährung". Im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit waren beide Beklagte ua mit der Prüfung und Liquidation von Fahrtkostenersatzansprüchen befaßt. Beide Beklagte bearbeiteten in dieser Funktion während eines Zeitraumes von etwa 2 1/2 Jahren (Juli 19... mehr lesen...
Begründung: Ein praktischer Arzt aus Tirol ist seit vielen Jahren Vertragspartner der beklagten Partei als Krankenversicherungsträger. Aus diesem Rechtsverhältnis entstehen laufend Honoraransprüche des Vertragsarztes. Am 31.Mai 1957 vereinbarten die Ärztekammer für Tirol und der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger einen Gesamtvertrag gemäß den §§ 338, 341 und 342 ASVG iVm § 21 Abs 2 lit h ÄrzteG in den jeweils geltenden Fassungen für die beklagte Partei zu... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Vertragsarzt der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse. In dem vom ihm betriebenen Dialyseinstitut wurde ab 1987 Herta H***** (im folgenden "Patientin" genannt) wegen eines Nierenleidens einer Dialysebehandlung unterzogen. Versichert in der Krankenversicherung ist ihr Ehemann, wobei für ihn aufgrund seines Wohnsitzes die klagende Salzburger Gebietskrankenkasse örtlich zuständig ist. Die Dialysebehandlung wurde beim Beklagten in den Zeiten durchgefüh... mehr lesen...
Norm: ASVG §129 ASVG §344 Abs1 JN §1 CIc ASVG § 129 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2019 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 100/2018 ASVG § 129 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1/2002 ASVG § 129 gültig von 01.08.1996 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/... mehr lesen...