Norm: ASVG §129ASVG §344 Abs1JN §1 CIc
Rechtssatz: Zur Kompetenz der Paritätischen Schiedskommission gehören insbesondere Schadenersatzstreitigkeiten zwischen den Vertragspartnern. Darunter fallen auch die Schadenersatzansprüche des einen Versicherungsträgers, die sich aus dem Vertragsverhältnis eines Arztes, der Versicherungsleistungen für eine Patientin erbrachte, die ihren ordentlichen Wohnsitz außerhalb des Sprengels dieses Versicherungsträ... mehr lesen...