Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 03.06.2013 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Bewilligung von Leistungen für seine im Antrag namentlich bezeichnete Ehefrau. Am 04.06.2013 erging ein handschriftliches Schreiben der Ehefrau an die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK), mit dem eine rechtsmittelfähige schriftliche Erledigung der telefonisch angekündigten Ablehnung des Antrags auf Mitversicherung begehrt wurde. 2. M... mehr lesen...