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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 13.10.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden kurz: "Herr L."), SVNR: XXXX , allgemeine Beiträge in Höhe von EUR 14.875,92, Sonderbeiträge in Höhe von EUR 901,32 sowie Beiträge zur betrieblichen Vorso... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit dem nunmehr erstangefochtenen Bescheid vom 29.9.2017, Zl. XXXX , sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: „OÖGKK“; nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; im Folgenden kurz: „ÖGK“) aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeber verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- zu entrichten. Der Betrag sei i... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit dem nunmehr erstangefochtenen Bescheid vom 29.9.2017, Zl. XXXX , sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: „OÖGKK“; nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; im Folgenden kurz: „ÖGK“) aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeber verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- zu entrichten. Der Betrag sei i... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.10.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) aus, dass der Beschwerdeführer als Dienstgeber zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR 300,- verpflichtet sei. Begründend wird ausgeführt, dass XXXX , (im Folgenden: Herr B.) am 11.02.2020 von Organen der Finanzpolizei bei der Entrümpelung eines Lokals sowie der anschließenden... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 20.7.2017 sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "OÖGKK") aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF") verpflichtet sei, für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden kurz: "A.S."), an den Beschäftigungstagen 6.1.2014, 7.1.2014, 14.1.2014, 10.2.2014 bis 12.2.2014, 14.4.2014, 12.5.2014, 13.5.2014, 15.6.2014 bis 20.6.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 05.06.2019 wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Höhe von EUR 2.600, -- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldungen für fünf Personen zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 13.03.2013 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") ausgesprochen, dass der (damaligen) XXXX (im Folgenden kurz "A. I. GmbH") aufgrund von Meldepflichtverletzungen, die zu einer Nachverrechnung an Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von EUR 65.053,83 geführt hätten, gemäß § 113 Abs. 1 Z 2 bis 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der in § 113 Abs 3 ASVG vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat mit Bescheiden vom 03.10.2016, Zl. 11-2016-BW-MS1Z2-004YA (€4.720,00, Meldung für 118 Beschäftigte)und vom 03.10.2016, Zl. 11-2016-BW-MS1Z2-0058G (€ 80,Meldung für 2 Beschäftigte) und vom 10.10.2016, Zl. 11-2016-MS1Z2-005DF (€ 40, Meldung für 1 Beschäftigte) der XXXX GmbH (Beschwerdeführerin-Bf) gemäß § 113 Abs 1 Z 2 ASVG einen Betragszuschlag je in der oben genann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat mit Bescheiden vom 03.10.2016, Zl. 11-2016-BW-MS1Z2-004YA (€4.720,00, Meldung für 118 Beschäftigte)und vom 03.10.2016, Zl. 11-2016-BW-MS1Z2-0058G (€ 80,Meldung für 2 Beschäftigte) und vom 10.10.2016, Zl. 11-2016-MS1Z2-005DF (€ 40, Meldung für 1 Beschäftigte) der XXXX GmbH (Beschwerdeführerin-Bf) gemäß § 113 Abs 1 Z 2 ASVG einen Betragszuschlag je in der oben genann... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 31.08.2017 Norm: ASVG §113 Abs1 Z2 ASVG §113 Abs3 ASVG § 113 heute ASVG § 113 gültig ab 29.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2024 ASVG § 113 gültig von 01.01.2019 bis 28.03.2024 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat mit Bescheiden vom 03.10.2016, Zl. 11-2016-BW-MS1Z2-004YA (€4.720,00, Meldung für 118 Beschäftigte)und vom 03.10.2016, Zl. 11-2016-BW-MS1Z2-0058G (€ 80,Meldung für 2 Beschäftigte) und vom 10.10.2016, Zl. 11-2016-MS1Z2-005DF (€ 40, Meldung für 1 Beschäftigte) der XXXX GmbH (Beschwerdeführerin-Bf) gemäß § 113 Abs 1 Z 2 ASVG einen Betragszuschlag je in der oben genann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 05.02.2015 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin verpflichtet ist, einen Beitragszuschlag gem. § 113 Abs 1 Z 3 und Z 4 ASVG in Höhe der Verzugszinsen gem. § 59 Abs 1 ASVG von € 161.395,67 (GPLA 2004-2007, Wertstellungsdatum vom 29.01.2011), € 47.907,80 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.04.2012 hat die Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse ausgesprochen, dass die Firma XXXX(im Folgenden kurz bezeichnet als TM), als Dienstgeberin verpflichtet ist, für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden kurz bezeichnet als UK) für die laut beiliegende EDV -Liste angeführten Zeiträume allgemeinen Beiträge i. H.v. 5033,78 Euro sowie Beiträge zur betrieblichen Vorsorge i.H.v. 155,84 Eur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. 1. Vom 28.03.2011 bis 04.04.2011 erfolgte seitens eines Organs des Finanzamt XXXX im Betrieb der XXXX [im Folgenden bezeichnet als HH], XXXX, eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung). In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO wurde festgestellt, dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherung und der betrieblichen Vors... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Mitteilung vom 23.04.2014, Zl. 12-2014-BW-MS1Z2-0011X, informierte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer, dass auf Grund der unterlassenen fristgerechten Vorlage der An-/Abmeldung (fallweise Beschäftigter) für XXXX für den Zeitraum März 2014 eine Meldeversäumnis vorliege. Diesmal werde von der Vorschreibung eines Beitragszuschlages abgesehen, doch werde der Beschwerdeführer ersucht, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 27.05.2013 hat die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: XXXXGKK) die beschwerdeführende Partei zur Entrichtung eines Beitragszuschlag gem. § 113 Abs 2 ASVG in der Höhe von 1.300 Euro verpflichtet. Die beschwerdeführende Partei habe es als Dienstgeberin unterlassen, ihrer Anmeldepflicht gem. § 33 Abs 1 ASVG für Herrn M. nachzukommen. 1. Mit dem nunmehr bekämpf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 12.03.2013 ausgesprochen, dass XXXX auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300,00 Euro an die OÖGKK zu entrichten hat. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: GKK) vom 25.10.2013, Zl. MVB/VPN/XXXX/Kv, wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 113 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, wegen verabsäumter Meldung zur Pflichtversicherung des Dienstnehmers XXXX (VN: XXXX) vor dessen Arbeitsbeginn am 13.05.2013, eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden vom 01.10.2012 und 25.10.2012 ausgesprochen, dass von XXXX wegen Nichtvorlage bzw. nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs 4 ASVG Beitragszuschläge in der Höhe von 80 bzw. 120 Euro an die SGKK zu entrichten seien. 1. Die Salzburger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 25.03.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 200 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 05.04.2013 ausgesprochen, dass durch die XXXXauf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300,00 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit oa. Bescheid ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden auch kurz beichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) als Dienstgeberin verpflichtet ist für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als WG) für die Zeit von 1. Jänner 2004 bis 17. Juli 2006 allgemeine Beiträge in Höhe von 37.312,70 Euro und Sonderbeiträge in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als XXXXGKK) hat mit Bescheid vom 16.08.2013 ausgesprochen, dass von 1. Die römisch 40 Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als XXXXGKK) hat mit Bescheid vom 16.08.2013 ausgesprochen, dass von XXXX wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs 1 Z 5 ASVG iVm § 113 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit Bescheid vom 1.7.2014 ausgesprochen, dass von der XXXX(im Folgenden auch kurz bezeichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 120 Euro an die GKK zu entrichten sei. 1. Die römisch 40 Gebietskrankenkass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit Bescheid vom 27.10.2009 ausgesprochen, dass XXXX als Dienstgeberin auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1300 Euro an die GKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 23.07.2013 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (BF) Herr XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldung der beschäftigten und betretenen Personen XXXX, VSNR:XXXX, XXXX, VSNR: XXXX, sowie XXXX, VSNR: XXXX, einen Beitragszuschlag von 2.300,00 Euro zu e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 24.03.2011 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd §§ 33 und 35 ASVG gem. § 113 Abs 1 Z 1 ASVG iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von Euro 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit im Einl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: GKK) vom 26.11.2013 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag von EUR 80,-- zu entrichten. 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der Kärntner Gebietskrankenka... mehr lesen...