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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) es verabsäumt habe, XXXX , VSNR: XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligter oder kurz: MB), vor dessen Arbeitsbeginn am XXXX 2023 bei der Österreichischen Gebietskrankenkasse zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer ist Gastwirt, er betreibt in XXXX , als Einzelunternehmer ein chinesisches Restaurant. 2. Am 06.12.2019 wurde der Betrieb des Beschwerdeführers einer Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei und des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl unterzogen. Im Gefolge wurden unter anderem ein nicht zur Sozialversicherung angemeldeter ungarischer Staatsangehöriger arbeitend bei Tätigkeit an der Schank betreten, f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin betrieb im Jahr 2010 ein Gastgewerbelokal. Mit Bescheid vom 24.02.2011, B/BP-182/2011 verhängte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) über die Beschwerdeführerin wegen der fehlenden Anmeldung einer näher bezeichneten Dienstnehmerin mit dem 19.08.2010 einen Beitragszuschlag von € 1.300,-, zusammengesetzt aus einem Teilbetrag für die gesonderte Bearbeitun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26.01.2015, Zl B/BP-403/2015, verhängte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) über den Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm. § 113 Abs. 2 und § 111a ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 400,-. 1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26.01.2015, Zl B/BP-403/2015, verhängte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: bel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß § 113 Absatz 1 Ziffer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,-- vor, weil die Anmeldung für Herrn XXXX(im Folgenden: der Betretene) zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden sei... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Verfahren vor der Gebietskrankenkassen Mit Bescheid vom 12.05.2014, Zahl: XXXX, schrieb die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden SGKK) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,00 vor, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 22.11.2013 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 12.03.2013 ausgesprochen, dass XXXX auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300,00 Euro an die OÖGKK zu entrichten hat. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: GKK) vom 25.10.2013, Zl. MVB/VPN/XXXX/Kv, wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 113 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, wegen verabsäumter Meldung zur Pflichtversicherung des Dienstnehmers XXXX (VN: XXXX) vor dessen Arbeitsbeginn am 13.05.2013, eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 25.03.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 200 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 05.04.2013 ausgesprochen, dass durch die XXXXauf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300,00 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit Bescheid vom 27.10.2009 ausgesprochen, dass XXXX als Dienstgeberin auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1300 Euro an die GKK zu entrichten sei. Die Verpflichtung werde unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 23.07.2013 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (BF) Herr XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldung der beschäftigten und betretenen Personen XXXX, VSNR:XXXX, XXXX, VSNR: XXXX, sowie XXXX, VSNR: XXXX, einen Beitragszuschlag von 2.300,00 Euro zu e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 24.03.2011 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd §§ 33 und 35 ASVG gem. § 113 Abs 1 Z 1 ASVG iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von Euro 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit im Einl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.10.2013, Zl: MVB/VPN/4403720/GO, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wegen Unterlassung der Anmeldung bei ihr beschäftigten Personen vor Arbeitsantritt, namentlich XXXX; VSNR: XXXX, und XXXX; VSNR: XXXX, verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 30.05.2012 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd §§ 33 und 35 ASVG gem. § 113 Abs 1 Z 1 ASVG iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von Euro 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit im Einl... mehr lesen...