Entscheidungen zu § 110 Abs. 2 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/27 92/16/0178

Die Beschwerdeführerin hat eine vollstreckbare, aber uneinbringliche Forderung an Sozialversicherungsbeiträgen gegen Dipl.Ing. R.A. in Höhe von S 5.656.957,45 s.A. Dipl.Ing. R.A. hat seine Ansprüche aus einer ASVG-Pension an seine drei Kinder E.R., B.A. und M.A. abgetreten. Die Beschwerdeführerin erhob beim Landesgericht Feldkirch zur Zl. 8 Cg 104/92g eine Anfechtungsklage hinsichtlich dieser Abtretungen; sie bewertete den Streitwert mit dem oben genannten Betrag. Nach Streitwertbemän... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1994

RS Vwgh 1994/6/27 92/16/0178

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §110 Abs1 Z2 lita;ASVG §110 Abs2;
Rechtssatz: Exekutionsmaßnahmen, die vom Sozialversicherungsträger gegen einen säumigen Beitragsschuldner ergriffen werden, dienen der Durchführung der im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz geregelten Versicherungen (Hinweis E 7.3.1963, 804/62, VwSlg 2816 F/1963). European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1994

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