Norm: ASGG §76 Abs2ASVG §107 Abs5ASVG §107a Abs1ASVG §108ASVG §408
Rechtssatz: § 108 ASVG und die korrespondierende Verfahrensnorm des § 408 ASVG enthalten keine abschließende sondererbfolgerechtliche Regelung. Sind bevorrechtete Personen im Sinne dieser Bestimmungen nicht vorhanden, fällt die Forderung in den Nachlaß (gilt auch für das Heimfallsrecht der Republik Österreich). Entscheidungstexte ... mehr lesen...