Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der Ansicht des Revisionswerbers nicht zulässig. In der Entscheidung SSV-NF 2/1 = JBl 1988, 473 hat der Oberste Gerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass jedenfalls dann, wenn Gegenstand der Sozialrechtssache ausschließlich der Streit über die Pflicht des Klägers zum Rückersatz einer unbestrittenermaßen zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung ist, keine "wiederkehrende Leistung" im Si... mehr lesen...
Norm: ASGG §76 Abs2 ASVG §107 Abs5 ASVG §107a Abs1 ASVG §108 ASVG §408 ASGG § 76 heute ASGG § 76 gültig ab 23.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2023 ASGG § 76 gültig von 01.07.1993 bis 22.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993 ... mehr lesen...