Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Albert Ullmer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in den verbundenen Sozialrechtssachen der klagenden Partei Nebi A*****, Pensio... mehr lesen...
Norm: ASVG §102 Abs3 ASVG § 102 heute ASVG § 102 gültig ab 01.08.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1996
Rechtssatz:
Das bloße Vergessen der Meldung des Auslandsaufenthaltes stellt jedenfalls kein unabwendbares Hindernis im Sinn des § 102 Abs 3 ASVG dar. Das bloße Vergessen der M... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte, die beklagte Partei zu verpflichten, "die Leistungen aus der Krankenversicherung im gesetzlich zustehenden Ausmaß" zu erbringen. Er sei zuletzt vom 21.6.1974 bis 30.6.1982 als Arbeiter bei der V***-A*** AG in Linz beschäftigt gewesen. Während des aufrechten Arbeitsverhältnisses sei er an einer schweren Nierenerkrankung erkrankt, die in der Folge eine Nierentransplantation notwendig gemacht habe. Er sei vorerst vom 20.5.1982 bis 30.5.1982 und in d... mehr lesen...
Norm: ASVG §102 Abs1 ASVG §102 Abs3 ASVG § 102 heute ASVG § 102 gültig ab 01.08.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1996 ASVG § 102 heute ASVG § 102 gültig ab 01.08.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/19... mehr lesen...