Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht auf Grund eines Antrages vom 7.3.1985 laut Urteil des (vormals) Kreisgerichtes Wels vom 17.8.1988, 27 Cgs 15/88, und nachfolgenden Bescheides der beklagten Partei vom 3.4.1989 eine Berufsunfähigkeits- pension; dieser Pensionsberechnung lagen der Stichtag 1.4.1985 und 368 Versicherungsmonate bis zu diesem Stichtag sowie eine Bemessungsgrundlage gemäß § 238 ASVG von S 22.493,-, ein Grundbetrag im Ausmaß von 30 % und eine Steigerungsbetrag... mehr lesen...