Norm: GOG §22JN §23KartG 1988 §89 Abs1 Z2KartG 1988 §92 Abs2KartG 1988 §102OGHG §6
Rechtssatz: Mangels einer bestehenden Sonderregelung im Kartellgesetz entscheidet über Befangenheitsanzeigen eines als Senatsmitglied des Obersten Gerichtshofs berufenen fachmännischen Laienrichters nach der allgemeinen Bestimmung des § 6 OGHG der Oberste Gerichtshof in aus fünf Berufsrichtern bestehenden Senaten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...