Norm: KartG 2005 §87 Abs2 KartG 2005 § 87 heute KartG 2005 § 87 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 KartG 2005 § 87 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
Die in § 87 Abs 2 KartG 2005 ... mehr lesen...
Begründung: Über Anträge der Amtsparteien wurde dem Antragsgegner wegen mehrfacher Verstöße gegen die Bestimmungen über die Anzeige und den Widerruf unverbindlicher Verbandsempfehlungen (§§ 31 ff KartG) eine Geldbuße gemäß § 142 KartG in der Höhe von 7.000 Euro rechtskräftig auferlegt (ON 21). Über Anträge der Amtsparteien wurde dem Antragsgegner wegen mehrfacher Verstöße gegen die Bestimmungen über die Anzeige und den Widerruf unverbindlicher Verbandsempfehlungen (Paragraphen 31... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Verfahren zur Entscheidung über den Feststellungsantrag einer Amtspartei nach § 8a KartG, der zur Gänze erfolglos blieb, mit Beschluss ON 28 ausgesprochen, dass die Festsetzung einer Rahmengebühr entfällt, weil der Antragsgegner für eine Gebühr nach § 80 Z 10b KartG, wenn das Verfahren auf Antrag einer Amtspartei eingeleitet wurde, nur dann zahlungspflichtig sei, wenn dem Antrag zumindest teilweise stattgegeben werde. Mit dem nunmehr angefochten... mehr lesen...