Begründung: Die Antragsgegnerin zeigte am 15. 12. 2004 gem § 30b KartG 1988 „vorsorglich" einen Vetriebsvertrag entsprechend einem beigelegten Muster an. Die Antragsgegnerin zeigte am 15. 12. 2004 gem Paragraph 30 b, KartG 1988 „vorsorglich" einen Vetriebsvertrag entsprechend einem beigelegten Muster an. Die Bundeswettbewerbsbehörde stellte gemäß § 30c KartG 1988 einen Antrag auf Untersagung der Durchführung. An diesem Verfahren beteiligte sich die Antragsgegnerin zwar vorweg nic... mehr lesen...