Norm: KartG 1988 §6 Abs2 KartG 1988 §42b KartG 1988 § 6 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 42b gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 42b gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 zuletzt... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §6 Abs2KartG 1959 §20
Rechtssatz:
Das Kartellobergericht als Rechtsmittelinstanz kann nicht unter Umgehung des Kartellgerichtes eine Kartellsache an sich ziehen und in dieser über dort gestellte Sachanträge, sei es nun, daß diese noch in erster Instanz angebracht wurden oder daß sie erst im Rechtsmittelverfahren an das Rekursgericht im Zuge einer anderen Kartellsache herangetragen wurden, entscheiden.
... mehr lesen...