Norm: KartG 1959 §6KartG 1959 §14KartG 1959 §20
Rechtssatz:
Kein Rechtsmittel gegen Auftrag an den Kartellbevollmächtigten zur Äußerung über einen Antrag nach § 14 Abs 1 KartG. Kein Rechtsmittel gegen Auftrag an den Kartellbevollmächtigten zur Äußerung über einen Antrag nach Paragraph 14, Absatz eins, KartG.
Entscheidungstexte Okt 5/54 Entscheidungstext OGH 17.01.1955... mehr lesen...