Begründung: Die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt beantragten am 10. bzw 11. Mai 2007 die Prüfung eines Zusammenschlusses, und zwar des Erwerbs sämtlicher Gesellschafts- bzw Geschäftsanteile an der Drittantragsgegnerin durch die Erst- und Zweitantragsgegnerinnen, wobei der Geschäftsbetrieb an die Einzelhandelstochter des Konzerns, dem die Erwerberinnen angehören, verpachtet werden sollte. Nach Freigabe des Zusammenschlusses bestimmte das Erstgericht mit dem ange... mehr lesen...