Norm: KartG 1988 §46 Abs1 KartG 1988 §46 Abs3 KartG 1988 § 46 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 46 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.2002 KartG 1988 § 46 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §46 Abs1KartG 1972 §46 Abs3
Rechtssatz:
Auch wenn ein Unternehmen im Kartellregister als marktbeherrschend eingetragen ist, besteht grundsätzlich kein Kontrahierungszwang. Die Frage eines allfälligen mittelbaren Kontrahierungszwanges könnte nur bei Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung, die im vorliegenden Fall nicht vorliegt, geprüft werden.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...