Begründung: Die beiden Antragsgegnerinnen und Gegnerinnen der gefährdeten Partei (im Folgenden Antragsgegnerinnen) gehören einem Mineralölkonzern an. Eine von dessen Gesellschaften hat mit einer OEG, der der Antragsteller, die gefährdete Partei (im Folgenden VP) angehört, am 28. 6. 2002 (neuerlich) einen Tankstellen-Agenturvertrag betreffend eine Tankstelle in Wien geschlossen. Dieser Vertrag hat unter anderem folgenden Inhalt: "1. Vertragsgegenstand: Die B***** räumt dem VP das R... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Obersten Gerichtshofs als Kartellobergericht vom 26. 2. 1996, 16 Ok 1/96 (veröffentlicht in SZ 69/47; ÖBl 1996, 289; WBl 1996, 251 und MR 1996, 120; dazu Novotny/Berger, ÖBl 1998, 3), wurde in Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses über Antrag der Oscar B***** GmbH & Co KG den dortigen Antragsgegnerinnen 1. M***** Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG, 2. M***** ZeitungsvertriebsgmbH & Co KG und 3. M***** Anzei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin befasst sich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Arzneispezialitäten. Sie vertreibt unter anderem in Österreich die von ihr entwickelten und hergestellten Arzneispezialitäten C***** und C***** PLUS, die in dem vom Antragsgegner - dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (künftig: Hauptverband) - herausgegebenen Heilmittelverzeichnis enthalten sind. Mit Schreiben vom 3. 12. 1999 teilte der Hauptverband der... mehr lesen...
Begründung: Die Verpackungsverordnung BGBl 1996/648 (VerpackVO) verpflichtet Hersteller, Importeure, Abpacker und Vertreiber von Transport- und Verkaufsverpackungen, nachweislich sämtliche von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen, aktive Rücknahmemaßnahmen zu setzen und die Letztverbraucher über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Die betroffenen Unternehmen können an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen, das die Sammel... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Die Antragstellerin und gefährdete Partei hat ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen (7 Ob 151/75; 5 Ob 41/82; 2 Ob 569/86; 8 Ob 503/90). Die Antragstellerin und gefährdete Partei hat ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher in analoger Anwendung des Paragraph 235, Absatz 5, ZPO zu berichtigen (7 Ob 151/75; 5 Ob 41/82; 2 Ob 569/86; 8 Ob 503/90). zu 2. Die Antragsgegnerin und Ge... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §45 Abs1 KartG 1988 §45 Abs2 ZPO §41 ZPO §50 EO §78 EO §402 KartG 1988 § 45 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 45 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 KartG 1988 § 45 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufg... mehr lesen...