Norm: KartG 1988 §45 Abs1KartG 1988 §45 Abs2ZPO §41ZPO §50EO §78EO §402
Rechtssatz: Ein Kostenersatzanspruch des Antragsgegners im kartellrechtlichen Provisorialverfahren als einem vom Hauptverfahren losgelösten Zwischenstreit könnte sich daher auf §§ 402, 78 EO, §§ 41, 50 ZPO stützen (so schon 16 Ok 1/99). Eine Kostenersatzpflicht tritt in Verfahren nach den §§ 35 ff KartG nur soweit ein, als die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung mutwi... mehr lesen...