Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betrieb seit 1976 ein Ziegelwerk. Mit Gesellschaftsvertrag vom 26.September 1991 errichtete sie mit ihrem Ehemann, dem Zweitbeklagten, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in die sie das Ziegelwerk als Sacheinlage einbrachte. Sie übernahm eine Stammeinlage von 75 % des Stammkapitals, der Zweitbeklagte eine solche von 25 %. Die Gesellschaft übernahm unbeschadet einer fortdauernden Haftung der Erstbeklagten für die zu ihrem Ziegelwerk geh... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §11KartG 1988 §19 Abs1KartG 1988 §22KartG 1988 §57KartG 1988 §59
Rechtssatz: Verhaltenskartelle wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen im Sinne des § 11 KartG und ihre Durchführung sind von vornherein weder gemäß § 19 Abs 1 Z 1 KartG noch gemäß § 22 KartG unwirksam; ihre Durchführung kann nur nachträglich zur verbotenen Durchführung erklärt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...