Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang, Vorbringen der Parteien Mit Beschluss vom 3. Februar 2012 ordnete das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (kurz "BWB" genannt) gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Wettbewerbsgesetz (WettbG) eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten der erst- bis sechstbeschwerdeführenden Parteien am Standort XXXX, an. Die Hausdurchsuchung fand in der Zeit zwischen dem 27. Februar 2012 und dem 6. März 2012 statt.... mehr lesen...
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