Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd Paragraphen 20, Absatz 3, 34, Absatz 3, 52, Absatz eins, Ziffer 6, WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche R... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse *****, welche von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Ihr sind bücherlich folgende Anteile zugeschrieben: 74/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 6 Stiege I (B 20), 74/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 6 Stiege römisch eins (B 20), 21/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W III/2 (B 26), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sowie die sonstigen Beteiligten sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Haus *****, R*****straße *****. Die Antragsgegnerin ist seit 1. Jänner 1999 die Verwalterin des Objekts. Erst- bis Sechstantragsteller begehrten die Überprüfung der Abrechnung betreffend die Jahre 2001 bis 2003 hinsichtlich der Positionen Hausreinigungskosten und Verwalterhonorar. Offenbar über Weisung des erstbeteiligten Mehrheitseigentüme... mehr lesen...