Entscheidungen zu § artikel1zu14d Abs. 4 WGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2002/11/5 5Ob207/02f

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.11.2002

TE OGH 2000/1/25 5Ob6/00v

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.01.2000

RS OGH 1998/5/26 5Ob77/98d, 5Ob6/00v

Norm: ABGB §886MRG idF 3.WÄG §45 Abs2WGG §14d Abs4
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der für die Einhebung von Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen normierten Formvorschrift wird nur mit der gerichtlichen Undurchsetzbarkeit beziehungsweise der Pflicht zur Zurückzahlung nicht widmungsgemäß verwendeter Beträge sanktioniert. Durch den widmungsgemäßen Verbrauch der eingehobenen Erhaltungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge wird demnach der f... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1998

RS OGH 1998/5/26 5Ob77/98d, 5Ob207/02f

Norm: ABGB §886MRG idF 3.WÄG §45 Abs2WGG §14d Abs4
Rechtssatz: Soweit es um die Bekanntgabe der Einforderung von Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen geht, ist eine eigenhändige Unterfertigung der dem Mieter übermittelten Erklärung durch den Vermieter nicht erforderlich. Für die schriftlich abzugebende Verpflichtungserklärung der gemeinnützigen Bauvereinigung, die eingehobenen Erhaltungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge bestimmungsge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1998

TE OGH 1998/5/26 5Ob77/98d

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1998

Entscheidungen 1-5 von 5

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten