Norm: WGG §16 WGG §20 Abs1 WGG Art. 1 § 16 heute WGG Art. 1 § 16 gültig ab 01.07.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 WGG Art. 1 § 16 gültig von 01.07.2000 bis 30.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 WGG Art. 1 § 16 gültig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte mit Sachbeschluss fest, dass die Antragsgegnerin das höchstzulässige Mietzinsausmaß in einem bestimmten Zeitraum durch die unrichtige Berechnung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages gegenüber den Antragstellern um das jeweils detailliert angeführte Ausmaß überschritten habe. Es ging hiebei im Wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: In sämtlichen Nutzungsverträgen mit den Nutzungsberechtigten der Wohnhausanlage ***** ist die Vereinb... mehr lesen...
Norm: WGG §16 WGG Art. 1 § 16 heute WGG Art. 1 § 16 gültig ab 01.07.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 WGG Art. 1 § 16 gültig von 01.07.2000 bis 30.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 WGG Art. 1 § 16 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Umlegung der Betriebskosten für Wassergebühren nach einem die faktischen Gegebenheiten berücksichtigenden Verteilungsschlüssel, allenfalls nach Maßgabe zu installierender Subzähler mit der
Begründung: , nach Umwandlung von zuvor zu den allgemeinen Flächen zählenden Grünflächen in Eigengärten und Zuordnung zu einzelnen Wohnungen würden die Mieter der Wohnungen für die ihnen zugeordneten Gärten Unmengen von Wasser gebrauchen, dessen Kos... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen, die sich in einer vorwiegend aus Reihenhäusern bestehende Wohnanlage der Antragsgegnerin befinden. Insgesamt stehen 56 Reihenhäuser und ein Wohnhaus mit 5 Wohnungen auf der Liegenschaft (einem einzigen Grundbuchskörper). Der gesamte Gebäudekomplex wurde einheitlich geplant, einheitlich errichtet und einheitlich aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Reihenhäuser verfügen über privat genutzte Gärten, die eine Gesamtflä... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1 WGG §16 MRG § 17 heute MRG § 17 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 17 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 17 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1... mehr lesen...
Norm: WGG §14 WGG §16 WGG Art. 1 § 14 heute WGG Art. 1 § 14 gültig ab 19.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12/2025 WGG Art. 1 § 14 gültig von 31.12.2023 bis 18.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 176/2023 WGG Art. 1 § 14 gültig vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin, eine freiwillige Wassergenossenschaft nach § 74 Abs 1 lit a WRG mit dem Zweck der Versorgung mit Trink-, Nutz- und Löschwasser, wurde mit Bescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich als Wasserrechtsbehörde vom 3.Juli 1969 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt und ihre Satzungen genehmigt. Mitglieder der Genossenschaft sind die jeweiligen Eigentümer der an der genossenschaftlichen Anlage angeschlossenen oder anzuschließenden Liege... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIWGG 1940 §16WGG 1940 §23 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Es ist dem einzelnen Genossenschafter unbenommen, sich an die Anerkennungsbehörde und den Prüfungsverband um Auskunft zu wenden und do... mehr lesen...