Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für 2000 Stück Pistolen (mit einem Kaliber von 9 mm oder mehr, ausgenommen G18/G18C), sowie für 90 Stück und 1.380 Stück jeweils näher beschriebener Pistolenteile in das Einkaufs- und Bestimmungsland Vietnam gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 6 sowie § 6 Abs. 3 Z. 1, 4 und 5 Außenwirtschaftsgesetz 2011 (AußWG 2011) iVm § 1 der 1. Außenhandelsverordnung 2011 (1. AußHV 2011) abgewie... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für 2000 Stück Pistolen (mit einem Kaliber von 9 mm oder mehr, ausgenommen G18/G18C), sowie für 90 Stück und 1.380 Stück jeweils näher beschriebener Pistolenteile in das Einkaufs- und Bestimmungsland Vietnam gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 6 sowie § 6 Abs. 3 Z. 1, 4 und 5 Außenwirtschaftsgesetz 2011 (AußWG 2011) iVm § 1 der 1. Außenhandelsverordnung 2011 (1. AußHV 2011) abgewie... mehr lesen...