Norm: ARbVG §2ArbVG §3ArbVG §11KollV-IT §15
Rechtssatz: Der Anspruch auf Einreihung in eine bestimmte (höhere) Vorrückungsstufe laut IT-KV entsteht nicht erst durch ein vom Dienstnehmer auszuübendes Gestaltungsrecht. Vielmehr sind die Einstufungskriterien im Kollektivvertrag -auch im Zusammenhang mit gebotenen Vordienstzeitenanrechnungen - verbindlich. Entscheidungstexte 8 ObA 19/08i ... mehr lesen...