Begründung: Mit Beschluss vom 24. 6. 1963 wurden die Jahresmietwerte für sämtliche 14 Wohnungen eines Apartmenthauses in Seefeld mit je 540 Kronen (gesamter Jahresmietwert 7.560 Kronen) bestimmt. Im 1963 geschlossenen Wohnungseigentumsvertrag wurde den jeweiligen Eigentümern der beiden im Dachgeschoss gelegenen Wohnungen Nr. 13 und 14 das Recht eingeräumt, den darüberliegenden Teil des Dachbodens auf eigene Kosten und Gefahr auszubauen. Dieser Ausbau sollte dann Zubehör des betref... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Antragsteller als auch die Antragsgegnerin sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. Zugunsten der Antragsgegnerin ist unter BLNr. 65, verbunden mit einem Mindestanteil von 1766/10948, Wohnungseigentum an "Lager St I, Lager St I II, Lager St II, Garage St II, Hof-Einfahrt St II" eingetragen. Die Festsetzung der Nutzwerte (Jahresmietwerte) erfolgte mit Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien, MA 50, vom 31.8.1972, Schli 1/72, und vom... mehr lesen...