Entscheidungen zu § 55 WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1995/6/7 5Ob83/95, 5Ob167/08g, 5Ob210/11k, 5Ob18/14d, 5Ob43/18m, 5Ob229/17p, 5Ob179/17k, 5Ob1

Norm: ABGB §5WEG 1948 allgWEG 1948 §1 Abs2WEG 1975 §29 Abs1WEG 2002 §55
Rechtssatz: Wurde Wohnungseigentum an der Liegenschaft bereits vor dem 1.9.1975 begründet, so sind die mit einer beantragten Neuparifizierung zusammenhängenden Streitfragen noch nach den Vorschriften des WEG 1948 zu lösen; das gilt gemäß § 29 Abs 1 Z 1 WEG für die eigentliche Parifizierung (Festsetzung der Jahresmietwerte), daneben aber auch für die hier zu lösende Frage, o... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.1995

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