Entscheidungen zu § 43 Abs. 1 WEG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/1/26 2005/16/0261

Am 16. November 2000 und am 3. Jänner 2001 unterfertigten die V Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: V) einerseits und die als "Wohnungseigentumswerber" bezeichnete Mitbeteiligte andererseits einen "Anwartschaftsvertrag für den Kindergarten Top Nr. 2 im Haus L" über die beiderseitige Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum und die Einräumung von Wohnungseigentum an dort näher bezeichneten Räumlichkeiten zum Betrieb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.2006

RS Vwgh 2006/1/26 2005/16/0261

Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;WEG 1975 §23 Abs1;WEG 1975 §25 Abs1;WEG 2002 §43 Abs1;
Rechtssatz: Erhält jemand in einem Anwartschaftsvertrag die schriftliche Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten und wird er - im Einklang mit § 23 Abs. 1 WEG 1975 - als Wohnungseigentumswerber bezeichnet, gelangt er bereits auf Grund de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2006

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