Norm: WEG 1975 §23 Abs1aWEG 2002 §37 Abs1
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, nach der auch vor Erwirkung der Anmerkung der beabsichtigten
Begründung: von Wohnungseigentum, bzw unabhängig von einer solchen Anmerkung, Zahlungen an einen Treuhänder auf ein Treuhandkonto - somit nicht in die Verfügungsmacht des Wohnungseigentumsorganisators - zu leisten sind, ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 88/9... mehr lesen...