Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 25.06.2021, rügte XXXX (mitbeteiligte Partei) eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG und brachte vor, dass die XXXX (Beschwerdeführerin) bei der jährlich ausgehängten Kontoübersicht seinen Namen neben dem Wort Klage veröffentlicht habe. D... mehr lesen...