Entscheidungen zu § 32 Abs. 5Au WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2010/2/11 5Ob224/09s

Begründung: Erstmals im Rekurs gegen den erstgerichtlichen Sachbeschluss, mit dem über Antrag der Antragstellerin ein abweichender Aufteilungsschlüssel hinsichtlich der Liftkosten der Liegenschaft festgesetzt wurde (§ 32 Abs 5 WEG), brachten die Antragsgegner vor, es bestehe eine Vereinbarung über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel nach § 32 WEG. Eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeiten habe seither nicht stattgefunden, weshalb eine Neufestsetzung eines Verteilungs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.02.2010

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