Entscheidungen zu § 30 Abs. 1WEG WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2009/9/1 5Ob42/09a

Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses 1140 Wien, H*****straße 9. Mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Top 8 untrennbar verbunden. Diese Wohnung und die benachbarte Wohnung Top 7 weisen auf der Gartenseite Balkone auf, die sich in baufälligem Zustand befinden und derzeit nicht benützbar sind. Der Antragsteller strebt eine Sanierung dieser Balkone an und leitete zusammen mit dem nunmehri... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.09.2009

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