Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WEG 1975 §3;
Rechtssatz: Auch eine Eigentumswohnung gilt als Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG. Der Erwerb eines Grundstückes gemäß § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG ist auch bei Erwerb eines ideellen Grundstücksanteiles zur Schaffung einer einzelnen Arbeiterwohnstätte erfüllt, wobei sich jede Überschreitung der genannt... mehr lesen...