Norm: WEG §29 Abs3
Rechtssatz: Die „Berücksichtigung der fehlenden Kostendeckung“ bei der Rücklage hinsichtlich reiner Verbesserungsarbeiten zielt darauf ab, ob trotz der Finanzierungsfragen (noch) ein Vorteil aller bejaht werden kann. Der Einwand eines Antragstellers, seiner wirtschaftlichen Belastung durch die notwendige Kreditfinanzierung bei bestehenden hohen Verbindlichkeiten stehe kein entsprechender finanzieller Vorteil gegenüber, ist un... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §29 Abs3
Rechtssatz: Ob eine Änderung allen Mit- und Wohnungseigentümern zum Vorteil gereicht, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen. Dass die Schaffung eines behindertengerechten, barrierefreien Zugangs zu einem Haus mit mehr als 50 Wohnungen derzeit nur einigen Wohnungseigentümern unmittelbar nützt, schließt daher einen solchen Vorteil nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs3 Z3WEG 2002 §29 Abs3
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine Verbesserung im Sinne des § 14 Abs 3 Z 3 WEG allen Miteigentümern zum Vorteil gereicht, ist ein objektiver Maßstab anzulegen (hier: bei Schaffung von vier Kfz-Parkplätzen im Hof des Hauses bejaht: Vorhandensein von Abstellplätzen im dicht verbauten Stadtgebiet ist geeignet, eine Werterhöhung aller Wohnungseigentumsobjekte herbeizuführen; Benützungsent... mehr lesen...