Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer im selben Haus. Die Wohnung des Klägers grenzt unmittelbar an die Wohnung der Beklagten an, die diese vom 1. 6. 2007 an befristet auf drei Jahre vermietet hat. Das Mietverhältnis endete durch Zeitablauf am 31. 5. 2010. Im Dezember 2008 erfuhr der Kläger, dass die Mieterin den Hausmeister der Wohnanlage des Diebstahls beschuldigte. Der Kläger nahm an, er sei gemeint, weil er seit 1990 als Obmann in der Wohnanlage tätig war... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Kurt M*****, vertreten durch Mag. Walter Krauß, dieser vertreten durch Mag. Christian Otto Meier, beide Mietervereinigung Österreichs, Landesorganisation Wien, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen die Antragsgegner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer eines Grundstücks, an das im Norden ein mehrheitlich (24014/33180-Anteile) im Mit- und Wohnungseigentum der Erstbeklagten stehendes Grundstück angrenzt, auf dem ein Einkaufszentrum errichtet ist. Die Südkante des Gebäudes des Einkaufszentrums bildet dabei im Wesentlichen die Grenze zwischen den beiden Grundstücken. Die Erstbeklagte war Errichterin des Einkaufszentrums, das aus mehreren Etagen besteht. In der un... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse *****, welche von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Ihr sind bücherlich folgende Anteile zugeschrieben: 74/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 6 Stiege I (B 20), 21/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W III/2 (B 26), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Garage 3 (B 34), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Ga... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364 Abs2 AABGB §364aABGB §364bABGB §833 B3ABGB §834ABGB §835 BABGB §890WEG §20WEG 2002 §28WEG 2002 §29 Abs1WEG 2002 §29 Abs5WEG §29 Abs6
Rechtssatz: Ein Mit- oder Wohnungseigentümer kann als Störer allein mit Unterlassungsklage in Anspruch genommen werden. Ob er auch dann, wenn er nicht zugleich „Störer" ist, selbständig wegen nachbarrechtlicher Ansprüche klagsweise belangt werden kann, hängt im Ergebnis davon ab, ob er n... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter in dem im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Haus ***** in *****. Im gegenständlichen Haus besteht eine Aufzugsanlage, die Personen lediglich hinauf befördert, nicht aber wieder herunter. Die Aufzugsanlage ist störungsfrei in Betrieb. Sie ist funktionsfähig und steht nicht im Widerspruch zu baubehördlichen Bestimmungen. Allerdings entspricht ein solcher Personenaufzug nicht mehr dem heute üblichen technischen Standard. Fallweise Störung... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 6. 1963 wurden die Jahresmietwerte für sämtliche 14 Wohnungen eines Apartmenthauses in Seefeld mit je 540 Kronen (gesamter Jahresmietwert 7.560 Kronen) bestimmt. Im 1963 geschlossenen Wohnungseigentumsvertrag wurde den jeweiligen Eigentümern der beiden im Dachgeschoss gelegenen Wohnungen Nr. 13 und 14 das Recht eingeräumt, den darüberliegenden Teil des Dachbodens auf eigene Kosten und Gefahr auszubauen. Dieser Ausbau sollte dann Zubehör des betref... mehr lesen...
Begründung: Antragsgegner und Antragsteller sind jeweils Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Erstantragsgegnerin ist unter anderem Miteigentümerin von 1440/140190-tel Anteilen verbunden mit dem Wohnungseigentum an W8 im Haus II im dritten und letzten Stock. Sie beabsichtigt, an der Straßenseite des Hauses II einen Personenaufzug mit Ausstieg nur im Erdgeschoß und im dritten Stock für ihren ausschließlich eigenen Gebrauch bei Übernahme sämtlicher Kosten für ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragsteller Johann P*****, vertreten durch Dr. Martin Leitner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Rudolf M*****, 2. Maria R*****, 3. Franz G*****, 4. Gernot F*****, 5. Christine D*****, 6.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Dr. Adrian H*****, vertreten durch Pascher & Schostal Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Anita K*****, 2. Ioan (Johann) H*****, 3. Dr. Heinz D*****, 4. Dr. Adelhe... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****, H*****straße 32-34/J*****straße 19-21. Die Antragstellerin begehrte die Durchführung von Erhaltungsarbeiten (§§ 28 Abs 1 Z 1, 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002), nämlich 4 Fenster ihrer Wohnung (1 Küchen- und 1 Schlafzimmerfenster jeweils hofseitig sowie 1 Arbeitsraum- und 1 Arbeitszimmerfenster jeweils straßenseitig) gegen neue, dem jetzigen Stand der Technik entsprechende Wärme- und Schallschutzfenster auszutau... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §24 Abs1WEG 2002 §24 Abs5WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §29 Abs1
Rechtssatz: Muss der Eingangsbereich mit dem vorgenommenen Hausanschlag zwingend durchquert werden, um ein anderes Stiegenhaus zu erreichen, liegt ein Hausanschlag iSd § 24 Abs 5 WEG 2002 vor. Entscheidungstexte 5 Ob 133/07f Entscheidungstext OGH 13.07.2007 5 Ob 133/07f ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Wien. Der aus dem Jahr 1990 stammende Wohnungseigentumsvertrag enthält unter anderem die Regelung, dass der Verwalter Aufträgen, die in die Rechte eines oder mehrerer Miteigentümer eingreifen oder eine Änderung der zuletzt gehandhabten Übung bewirken, nur dann nachzukommen hat, wenn ein einstimmiger Beschluss der Miteigentümer oder die rechtskräftige Entscheidung einer Behörde darüber vorliegt. In dem Ob... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Die Antragsteller repräsentieren insgesamt 24,37 % der Miteigentumsanteile. Auf der Liegenschaft sind zwei Gebäude errichtet, ein Vorder- und ein Hintertrakt, an welchen gemeinsam Wohnungseigentum begründet ist. Aufgrund einer durchgeführten Aufstockung des Hintertrakts kam es zu massiven Setzungsschäden, die im Februar 2005 an den Außenwänden des Hofquertrakts durch vertikal... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Am 24. 6. 2004 fand eine Versammlung der Miteigentümer dieser Liegenschaft statt. Tagesordnungspunkt dieser Eigentümerversammlung war der von Viertantragsgegner und Fünftantragsgegnerin geplante Ausbau des - zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft gehörenden - Dachbodens des Hauses im Bereich über deren Wohungseigentumsobjekt und die anschließende alleini... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit Anfang der 70er Jahre grundbücherlicher Eigentümer von 137/7000tel Anteilen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung 621 verbunden ist. Die Wohnung besteht unter anderem aus einem Zimmer mit umlaufender Terrasse (im Parifizierungsbeschluss vom 12. 7. 1972, Msch 9/71 des Bezirksgerichtes Bad Aussee, ist ein Balkon als zur Wohnung Nr 621 gehörig genannt) und hat ein Gesamtausmaß von 45,25 m2. Die Terrasse is... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im vorliegenden Fall steht fest, dass aufgrund massiver Schäden an der Gebäudefassade ohnedies nur eine Gesamterneuerung der Fassadenbeschichtung zur Behebung der Mängel und Verhinderung massiver Folgen führt. Dass diesfalls der Beschluss der Mehrheit der Wohnungseigentümer, bei dieser Gelegenheit einen Vollwärmeschutz anbringen zu lassen, im Sinn des gängigen dynamischen Erhaltungsbegriffs eine Maßnahme der ordentlichen... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig, da höchstgerichtliche Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Fall (Durchnässung einer Außenwand eines Gebäudes, wodurch es auch zu Durchnässungen in der im Wohnungseigentum der Antragstellerin stehenden Wohnung und dem im Wohnungseigentumzubehör stehenden Kellerräumlichkeiten kommt, ohne dass in nächster Zeit die Statik des Gebäudes dadurch beeinträchtigt würde, aber Sanierungsmaßnahmen sehr woh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Adolf K*****, 2. Erna K*****, beide vertreten durch Dr. Helwig Keber, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagten Parteien 1.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein früher benützbarer, nunmehr schadhafter Kamin stellt einen ernsten Schaden des Hauses iSd § 3 Abs 2 Z 2 MRG dar (vgl MietSlg 15.155). Zugleich handelt es sich um eine privilegierte Arbeit iSd § 3 Abs 3 Z 2 lit c MRG, nämlich um die Aufrechterhaltung des Betriebs einer bestehenden Heizungsanlage, wobei irrelevant ist, ob noch andere Mieter diesen Kamin benützen. Daneben lässt sich den erstgerichtlichen Feststellungen... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien des Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft N***** W*****gasse 8 in *****. Ursprünglich sollte auf dieser und der Nachbarliegenschaft W*****gasse 25 eine gemeinsame Wohnungseigentumsanlage errichtet werden, weswegen aus Ersparnisgründen gemeinsame Versorgungsleitungen für die Liegenschaft W*****gasse 25 und N***** W*****gasse 8 errichtet wurden. Der Kanal, die Wasserleitung, die Gasleitung und die Telekabelinstallationen für die Liegensc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Judikatur, wonach auch eine den wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten entsprechende Erneuerung (Verbesserung) schadhaft gewordener Teile des Hauses als Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 MRG qualifiziert werden kann ("dynamischer Erhaltungsbegriff"), hatte immer die Schaffung eines adäquaten Ersatzes (den substanzerhaltenden Austausch) zum Gegenstand. Dass der Vermieter die ihm obliegende Erhaltung eines schadhafte... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs3WEG 2002 §29 Abs1
Rechtssatz: Der änderungswilligen Mehrheit steht kein Anspruch auf Erwirkung einer richterlichen Genehmigung zu. Seit der Neuformulierung des §14 WEG 1975 durch das 3. WÄG besteht in dessen Anwendungsbereich keine Notwendigkeit mehr, die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer zu bewilligungspflichtigen Bauvorhaben durch den Außerstreitrichter ersetzen zu lassen, weil sich die Baubehörde mi... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, und zwar der Erstantragsteller mit 3351753/12305685 Anteilen, die Zweitantragstellerin mit 2234502/12305685 Anteilen und die Antragsgegnerin mit 83/2876 Anteilen. Mit den Anteilen der Antragsgegnerin ist Wohnungseigentum am Objekt 8 verbunden; den Antragstellern kommt - offenbar auf Grund einer Benützungsvereinbarung - das ausschließliche Benützungsrecht an einer Wohnung im au... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die 1. bis 16. Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die 17. Antragsgegnerin ist Hausverwalterin dieses Hauses. Die Hausverwalterin hat alle Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses zeitgerecht zu einer Hausversammlung am 16. 10. 2000 geladen und von der beabsichtigten Beschlussfassung über die Errichtung eines Kabelfernsehanschlusses in Kenntnis gesetzt. Bei dieser Hausversammlung, bei der der Antragsteller n... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen im Haus ***** in*****, welches im Eigentum des Antragsgegners steht. Die im Haus befindliche Aufzugsanlage ist seit zumindest 50 Jahren außer Betrieb. Um den Betrieb der Aufzugsanlage wiederum zu gewährleisten, wäre eine Neuherstellung mit einem Kostenaufwand von S 800.000 bis S 1,200.000 notwendig. Außer den Antragstellern gibt es noch acht weitere Mieter im Haus. Es steht nicht fest, ob und in welcher Höhe ein Hauptmietzinsa... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, worauf das Hochhaus *****, errichtet ist. Die Anlage wurde etwa im Jahr 1955 neu errichtet. Die Antragstellerin hat ca Anfang des Jahres 1999 die Wohnungseigentumseinheit Top ***** im 4. Obergeschoß des Hauses rechtsgeschäftlich erworben. Die Antragstellerin begehrte die Durchführung dringender Erhaltungsarbeiten, nämlich den Austausch der Fenster, der Ba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft *****, auf der die Häuser ***** in Wohnungseigentum errichtet worden sind. Errichter der Anlage war eine Bauherren-Gemeinschaft, die in eine Wohnungseigentümergemeinschaft übergehen sollte. Ein Mitglied dieser Gemeinschaft war der Rechtsvorgänger des Beklagten, Manfred Allen R*****. Er war zu 810/17940 Anteilen bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft und hatte Wohnungseigentum an der Wohnun... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs1WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs1 Z1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §29 Abs1
Rechtssatz: Durch die Verweisung auf § 3 Abs 1 MRG ist klargestellt, dass die Erhaltung "im jeweils ortsüblichen Standard" für die Abgrenzung der Erhaltung von der Verbesserung von Bedeutung ist, sodass zweckmäßige und wirtschaftlich gebotene Erneuerungsarbeiten zur Erhaltung bestehender Anlagen noch zur Erhaltung gehören, auch wenn es sich um die erstmalige He... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses Q*****gasse ***** in*****. Durch eine am 5. März 1998 von der Hausverwaltung Hauswirt verfasste und an alle Eigentümer des Hauses ergangene Liegenschaftsinformation wurden sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer zu einer am 20. März 1998 stattfindenden Hausversammlung eingeladen. Dieses Schreiben kam auch den Antragstellern zu. Unter dem Tagesordnungspunkt "Instandhaltungskonzept" wurden den Wo... mehr lesen...