Entscheidungen zu § 22 Abs. 2 WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1986/6/18 3Ob30/86

Begründung: Die Verpflichtete ist Eigentümerin von 137/8983 Anteilen der Liegenschaft EZ 1081 KG Meidling. Mit ihren Anteilen ist untrennbar das Wohnungseigentum an der Wohnung Meidlinger Hauptstraße 84/1/44, 1120 Wien, verbunden. Zu Gunsten ihres Sohnes ist das vertraglich eingeräumte Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleibt (CLN 13). Am 5. Februar 1981 erhob die Mehrheit der übrigen Miteigentümer gegen die Verpflichtete die Klage auf Ausschließung aus der Gemeinschaft nach... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.06.1986

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