Norm: ABGB §830 B1WEG 1948 §1 Abs1WEG 1948 §3WEG 1948 §9WEG 1975 §21ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Dem Klagebegehren, die Miteigentumsgemeinschaft durch
Begründung: von Wohnungseigentum aufzuheben, kann schon deshalb nicht stattgegeben werden, weil auch im Falle des Wohnungseigentums die einzelnen Eigentümer Miteigentümer zu ideellen Teilen der Liegenschaft bleiben, das Miteigentum also nicht real aufgeteilt wird. Eine gerichtliche Feilbietung ist ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B5WEG 1948 §4WEG 1975 §2 Abs2WEG 1975 §21
Rechtssatz: Die Partner eines Wohnungseigentumsvertrages sind an diese Vereinbarung so lange gebunden, als nicht ein Vertragsteil rechtswirksam, d.h. aus einem in Gesetzte hiefür vorgesehenen Grunde, den Rücktritt vom Vertrage erklärt. Insolange ist das Begehren auf Teilung des Miteigentums abzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 166/65 ... mehr lesen...