Mit der Behauptung, es seien auf dem zur gemeinsamen Wohnungseigentumsanlage gehörigen Sammelparkplatz Abstellplätze an Miteigentümer und zum Teil auch an Dritte vermietet und er habe Bedarf an einen Abstellplatz, begehrte der Antragsteller, das Erstgericht möge dem gemeinsamen Verwalter, der X-GesmbH, die Aufkündigung des Mietvertrages über einen einem Dritten vermieteten Abstellplatzes gemäß § 15 Abs. 1 Z. 7 WEG auftragen; hilfsweise stellte er das Eventualbegehren, dem gemeinsamen ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs2 Z8WEG 1975 §15 Abs1 Z7WEG 1975 §17WEG 2002 §19WEG 2002 §28
Rechtssatz: Durch die Bestellung eines Verwalters ist die rechtliche Handlungsbefugnis der vertretenen Miteigentümer derart beschränkt, dass diese rechtlich nur durch ihn selbst handeln können, weshalb der antragstellende Miteigentümer auch nicht ermächtigt werden kann, die Aufkündigung eines Abstellplatzes vorzunehmen, zu welcher die übrigen ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs2 Z8WEG 1975 §15 Abs1 Z7
Rechtssatz: Für die Ausübung des Individualrechts nach § 15 Abs 1 Z 7 WEG - Aufkündigung eines Abstellplatzes - genügt es, daß der einzelne Miteigentümer das Begehren auf Entscheidung der Mehrheit vergeblich an den Verwalter herangetragen hat, dessen Aufgabe es ist, die übrigen Miteigentümer zu verständigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...