Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei und ihr Ehegatte XXXX erwarben gemäß § 13 Abs. 3 WEG zur
Begründung: einer Eigentümerpartnerschaft mit Kaufvertrag vom 12.10.2011 Eigentum an je 135/12036 Anteilen der Liegenschaft EZ XXXX der Katastralgemeinde XXXX , womit die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs. 2 WEG an Wohnung Top 11 sowie einem Abstellplatz für ein zweispuriges... mehr lesen...