Entscheidungen zu § 91 WTBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2001/10/3 1R247/01h

Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5AußStrG §183ZPO §321 Abs1 Z3WTBG §91
Rechtssatz: Auch in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten außerstreitigen Unterhaltsbemessungsverfahren gilt - außer bei Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht nach § 91 Abs 4 WTBG - das Recht des Wirtschaftstreuhänders zur Zeugnisverweigerung aufgrund seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Deshalb ist ein Auftrag des Pflegschaftsgerichtes an den Wirtschaftstreuhänder... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.2001

TE OGH 2001/10/3 1R247/01h

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Entscheidung | OGH | 03.10.2001

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