Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5AußStrG §183ZPO §321 Abs1 Z3WTBG §91
Rechtssatz: Auch in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten außerstreitigen Unterhaltsbemessungsverfahren gilt - außer bei Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht nach § 91 Abs 4 WTBG - das Recht des Wirtschaftstreuhänders zur Zeugnisverweigerung aufgrund seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Deshalb ist ein Auftrag des Pflegschaftsgerichtes an den Wirtschaftstreuhänder... mehr lesen...