IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Dr. Martina Strele über die Beschwerde des AA, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 26.07.2016, GZ ****, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird 1. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird a) der Beschwerde zu den Spruchpunkten 1. und 2. insofern Folge gegeben, als betreffend die zu den Spruchpunkten 1. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Dr. Martina Strele über die Beschwerde des A Z, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft M vom 17.06.2015, Zahl **-**-****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Dr. Martina Strele über die Beschwerde des A B in S, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft T vom 05.02.2014, GZ VK-2*2*2-2013, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird a) der Beschwerde zu den Spruchpunkten 1. und 4. sowie 2. und 3. insoferne Folge gegeben, als betreffen... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Dr. Martina Strele über die Beschwerde des LM, geboren am xx.xx.xxxx, vertreten durch Rechtsanwalt, Adresse, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 02.04.2013, Zahl ****, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Dr. Martina Strele über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B, Adresse, Platz, Ort, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft AZ vom **.**.****, Zahl **-***-****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. ... mehr lesen...