Entscheidungen zu § 9 Abs. 3 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2004/10/12 10Ob3/04w

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Entscheidung | OGH | 12.10.2004

RS OGH 2004/10/12 10Ob3/04w

Norm: ABGB §1109MRG §9 Abs3
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des MRG derogiert § 9 Abs 3 MRG dem § 1109 ABGB. § 9 Abs 3 MRG verlangt, dass sich der Bestandgeber in seiner Zustimmung die Verpflichtung des Bestandnehmers zur Wiederherstellung ausdrücklich oder schlüssig vorbehält. Das gilt auch dann, wenn sich die Parteien des Bestandvertrags bereits im Bestandvertrag darauf geeinigt haben, dass dem Bestandnehmer eine Berechtigung zu wesentliche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.2004

Entscheidungen 1-2 von 2

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