Begründung: Im gegenständlichen Verfahren zur Überprüfung der Betriebskostenvorschreibungen der Jahre 2005 und 2006 haben die Vorinstanzen festgestellt, dass - soweit im Revisionsrekursverfahren noch gegenständlich -Versicherungsprämien für Sturmschäden und Glasbruch zu Unrecht auf die Mieter des Hauses überwälzt wurden, weil die qualifizierte mehrheitliche Zustimmung von Mietern iSd § 21 Abs 1 Z 6 MRG zum Abschluss der betreffenden Versicherungsverträge, hier Glasbruch- und Sturmsc... mehr lesen...
Begründung: Gegen die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 182 KG Lienz mit dem Haus Hauptplatz 4 in Lienz richtete die antragstellende Personenhandelsgesellschaft mit der Behauptung, seit 1929 Hauptmieterin eines Geschäftsraumes im Erdgeschoß dieses Hauses zu sein und dort ein Reisebüro zu betreiben, den Antrag, der Vermieterin die Vornahme bestimmter Erhaltungsarbeiten aufzutragen (§ 6 Abs 1 MRG). Die Gegnerin unterlasse notwendige Erhaltungsarbeiten und fördere den Verfall des Haus... mehr lesen...