Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob das Fehlen der Unterschrift des Vermieters iSd Judikatur über die Tragweite des Formgebots der Schriftlichkeit (5 Ob 2085/96w = MietSlg 48/23 mwN) die Ungültigkeit einer Verlängerungsvereinbarung nach § 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG auch für die Anwendung der Präklusionsregelung des § 16 Abs 8 MRG bewirkt, kann dahingestellt bleiben, weil das Mietzinsüberprüfungsbegehren jedenfalls zu spät geltend gemacht wurde: selbst bei... mehr lesen...
Norm: MRG §49b Abs13MRG idF WRN 1997 §16 Abs8 Satz2 MRG § 49b heute MRG § 49b gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2004 MRG § 49b gültig von 13.01.1999 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/1999 MRG § 49b gültig ... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren (die Überprüfung des Hauptmietzinses sowie des Entgelts nach § 25 MRG für eine teilweise möbliert vermietete Eigentumswohnung betreffend) ist in dritter Instanz nur mehr die Frage zu klären, ob der Antragsteller die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung iSd § 16 Abs 8 MRG (vor allem auch im Hinblick auf den durch die WRN 1997 in diese Gesetzesstelle eingefügten letzten Satz) rechtzeitig geltend gemacht hat. Im gegenständlichen Verfah... mehr lesen...