Entscheidungen zu § 46a Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2004/3/23 5Ob64/04d

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes entspricht der Judikatur des Obersten Gerichtshofs, wonach auch der Fall des Rechtsübergangs von Gesellschaftsanteilen im Erbweg von § 12a Abs 3 MRG umfasst ist, wenn dadurch das Tatbestandsmerkmal der entscheidenden Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten erfüllt ist (RIS-Justiz RS0112675 ua). Den Schutz des eingeantworteten Erben analog auch auf den Erwe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.03.2004

RS OGH 2000/1/11 5Ob23/99i

Norm: MRG idF 3. WÄG §46a Abs1SpaltG §2SpaltG §15
Rechtssatz: Der im Spaltungsplan festzulegende Spaltungsstichtag ist jener Zeitpunkt, ab dem die Handlungen der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen gelten, dh der Wechsel der Rechnungslegung durchgeführt wird. Der Spaltungsstichtag legt (nur) den Wechsel in Rechnungslegung fest. Er ist der Stichtag der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.2000

TE OGH 1998/7/7 5Ob103/98b

Begründung: Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin eines in einem Haus der Antragstellerin gelegenen Geschäftslokales. Die Antragstellerin begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - die Anhebung des Hauptmietzinses nach § 12a Abs 3 MRG mit der
Begründung: , Ende Oktober 1993 sei eine wesentliche Änderung in den Gesellschaftsverhältnissen der Antragsgegnerin eingetreten (§ 12a Abs 3 MRG). Die Antragstellerin begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.1998

TE OGH 1998/5/12 5Ob109/98k

Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin des im Parterre des Hauses *****, gelegenen Geschäftslokales der Antragsgegnerin. Letztere nahm einen mit 1.11.1993 vollzogenen Gesellschafterwechsel bei der Antragstellerin zum Anlaß einer Mietzinserhöhung. Sie teilte der Antragstellerin mit Schreiben vom 21.2.1994 mit, daß "§ 46a (MRG) jedenfalls anzuwenden sei, weil der Gesellschafterwechsel nach dem Stichtag 1.10.1993 erfolgte" und daß "die übrigen im § 46a Abs 4 MRG geforde... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.05.1998

RS OGH 1998/5/12 5Ob109/98k, 5Ob103/98b

Norm: MRG §12a Abs3MRG §46a Abs13.WÄG ArtII AbschnIII Abs1
Rechtssatz: § 46a Abs 1 MRG ist eine spezielle Anordnung, § 12a Abs 3 MRG abweichend von der Übergangsbestimmung des § Art II Abschnitt III Abs 1 des 3. WÄG auf alle Änderungen in der Mieter-Gesellschaft anzuwenden, die ab dem 1.10.1993 eingetreten sind. Entscheidungstexte 5 Ob 109/98k Entscheidungstext OGH 12.05.1998 5 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.05.1998

TE OGH 1997/11/25 5Ob434/97b

Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin auf Feststellung der Überschreitung des gesetzlichen Zinsausmaßes durch die Vorschreibung der Antragsgegnerin ab. Es stellte überdies fest, daß der angemessene Hauptmietzins für das Bestandobjekt *****, zu den Stichtagen 1.3.1994, 1.11.1994 und 1.1.1995 S 17.452,20 betrage. Weiters stellte das Erstgericht fest, daß der bisherige monatliche Hauptmietzins von S 168,-- ab 1.1.1995 um ein Fünfzehntel des Differenzbetrag... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.11.1997

RS OGH 1997/11/25 5Ob434/97b, 5Ob109/98k, 5Ob64/04d

Norm: MRG §12a Abs3MRG §46a Abs1MRG §46a Abs4
Rechtssatz: § 46a Abs 1 MRG betrifft nicht den Fall einer Fünfzehntel-Anhebung gemäß Abs 4, sondern den Fall der sofortigen Erhöhung auf den vollen angemessenen Hauptmietzins gemäß § 12a Abs 3 MRG; nur hierauf bezieht sich der Stichtag 30. September 1993. Entscheidungstexte 5 Ob 434/97b Entscheidungstext OGH 25.11.1997 5 Ob 434/97b ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1997

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