Norm: MRG aF §45 Abs83.WÄG ArtII AbschnII Z4 letzter Satz
Rechtssatz: Steht die Einhebung der EVB beim antragstellenden Mieter fest und konnte der bestimmungsgemäße Verbrauch mangels Vorlage der Hauptmietzinsabrechnungen nicht nachgewiesen werden, ist der Rückzahlungsanspruch ausreichend dargetan (vgl 5 Ob 144/00p). Er richtet sich gemäß Art II Abschnitt II Z 4 letzter Satz des 3. WÄG gegen den, der im Zeitpunkt der Fälligkeit des Rückzahlungsa... mehr lesen...