Norm: MRG aF §45 Abs4AbschnII Z4 3.WÄG ArtII
Rechtssatz: Die nach Art II Abschnitt II Z 4 des 3. WÄG privilegierte (den Vermieter von seiner Rückzahlungsverpflichtung befreiende) Verwendung "alter" Erhaltungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge setzt keine vorherige Ankündigung der Arbeiten nach Maßgabe des § 45 Abs 4 aF MRG voraus. In Art II Abschnitt II des 3. WÄG wurden die Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die Rückzahlung "alter" Erh... mehr lesen...