Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung Nr. 26 im Haus ***** das dem Antragsgegner gehört. Die hofseitigen Fenster dieser Wohnung, die zuletzt vor etwa 10 Jahren instandgesetzt wurden, sind desolat. An den Außenfenstern blättert der Lack großflächig ab; außerdem schließen die Fenster nicht. Der Antragsteller beantragte aus diesem Grund zunächst bei der Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 2 MRG bei Gericht, dem Antragsgegner die Instandsetzung der hofseitigen Fens... mehr lesen...