Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.Am 01.12.2024 rief XXXX , der nunmehrige Beschwerdeführer vor dem Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BF), gemäß § 40 Abs. 1 MRG betreffend die Entscheidung der MA 50, Wiener Schlichtungsstelle, vom 08.11.2024, Zl. XXXX , mit der die Anerkennung der Antragsteller als Hauptmieter ausgesprochen wurde und von welcher der BF als Miteigentümer der Bestandssache betroffen war, das Bezirksgericht Innere Stadt an. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Der Antragsteller brachte am 05.04.2019 eine Datenschutzbeschwerde beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ein, die am 11.04.2019 bei der Datenschutzbehörde einlangte. In dieser, sowie seiner am 07.05.2021 eingelangten Verbesserung, machte er geltend, durch die XXXX , vertreten durch XXXX (Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten; in Folge „Beschwerdegegnerin“) in seinem Rech... mehr lesen...