Begründung: Die Klägerin ist eine zu HRB 472 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt registrierte GmbH; Gegenstand ihres Unternehmens sind die in der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung (WTBO) angeführten Befugnisse eines Steuerberaters und die Datenverarbeitung, so weit sie Wirtschaftstreuhänder betrifft. Punkt 18 Abs. 1 des am 7. März 1974 errichteten Gesellschaftsvertrages hat folgenden Wortlaut: "Allen Gesellschaftern ist es verwehrt, sich an Unternehmen, deren Gegenstand wirtschaf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 41.776,08 sA und - gestützt auf § 1118 Fall 2 ABGB - auf Räumung in Anspruch. Im Zuge dieses Verfahrens hat das Erstgericht gemäß § 33 Abs 2 Satz 2 und Abs 3 MRG ausgesprochen, daß der Mietzinsrückstand für die Zeit vom Jänner 1982 bis Oktober 1984 S 41.776,08 samt Zinsen betrage. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Beklagten Folge, hob den erstgerichtlichen Beschluß auf und... mehr lesen...
Begründung: Im ersten Rechtsgang hat das Erstgericht den Antrag des Antragstellers, den Hauptmietzins für das Objekt top. Nr. 7 im Hause der Antragsgegner Wien 9., Frankgasse 10, auf den der Ausstattungskategorie D, allenfalls C entsprechenden Hauptmietzins herabzusetzen, abgewiesen (ON 5). Das Rekursgericht hob diesen Sachbeschluß auf und verwies die Rechtssache ohne Rechtskraftvorbehalt zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück (ON 10). Im z... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs2 Z18ZPO idF ZVN 1983 §502 Abs3 Satz2 J
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 37 Abs 3 Z 18 MRG 2.Fall, daß ein Revisionsrekurs nur dann zulässig ist, wenn der erstgerichtliche Sachbeschluß von einer vom Rekursgericht in einem nicht nach § 527 Abs 2 ZPO anfechtbaren Aufhebungsbeschluß überbundenen Rechtsansicht ausgegangen ist, wurde § 502 Abs 5 ZPO idF vor der ZVN 1983 bzw § 502 Abs 3 Satz 2 ZPO idF ZVN 1983 nachgebildet. ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs2 Z18ZPO idF ZVN 1983 §502 Abs3 Satz2 J
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 37 Abs 3 Z 18 MRG 2.Fall, daß ein Revisionsrekurs nur dann zulässig ist, wenn der erstgerichtliche Sachbeschluß von einer vom Rekursgericht in einem nicht nach § 527 Abs 2 ZPO anfechtbaren Aufhebungsbeschluß überbundenen Rechtsansicht ausgegangen ist, wurde § 502 Abs 5 ZPO idF vor der ZVN 1983 bzw § 502 Abs 3 Satz 2 ZPO idF ZVN 1983 nachgebildet. ... mehr lesen...