Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer eines Miethauses in Wien. Er brachte gegen einen Mieter beim zuständigen Bezirksgericht die Klage über einen Betrag von S 37.020,50 an Mietzinsrückstand für den Zeitraum Oktober 1994 bis März 1995 sowie ein auf § 1118 ABGB gestütztes Räumungsbegehren ein. Auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteils vom 8.5.1995 wurde mit Beschluß vom 23.6.1995 die zwangsweise Räumung bewilligt und der Räumungstermin für 29.9.1995 angesetzt. Am 2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Art. 6 der Schutzverordnung wurde mit Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes aufgehoben (§ 58 Abs. 3 Z 5 MRG). Die Aufschiebung der Räumungsexekution nach § 35 MRG setzt voraus, daß ein Mieter zur Räumung verpflichtet ist Der Artikel 6, der Schutzverordnung wurde mit Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes aufgehoben (Paragraph 58, Absatz 3, Ziffer 5, MRG). Die Aufschiebung der Räumungsexekution nach Paragraph 35, MRG s... mehr lesen...
Norm: EO §65 Abs1 A EO §65 Abs2 A MRG §35 Abs2 EO § 65 heute EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 65 gültig von 01.04.20... mehr lesen...
Norm: MRG §35 Abs2 MRG § 35 heute MRG § 35 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
§ 35 Abs 2 MRG setzt voraus, daß ein Mieter zur Räumung verpflichtet ist. Ob der zur Räumung Verpflichtete früher einmal das zu räumende Objekt auf Grund eines in der F... mehr lesen...